Fachartikel · KI & Recht
KI-Regeln in der Schweiz: Was bis Ende 2026 kommt – und was KMU heute schon beachten müssen
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz gibt es zurzeit kein eigenes KI-Gesetz (Bundesamt für Justiz, Stand 24.10.2026).
- Der Bundesrat hat das EJPD am 12.02.2025 beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht zu erarbeiten; am 24.10.2026 war sie noch nicht eröffnet.
- Das Datenschutzgesetz gilt laut EDÖB schon heute direkt für KI: Menschen haben ein Recht zu erfahren, ob sie mit einer Maschine sprechen.
- Bei Kundschaft in der EU gelten seit dem 02.08.2026 die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (Art. 50) – auch für Schweizer Firmen, wenn die KI-Ausgabe in der EU verwendet wird.
- KMU können heute schon handeln: KI-Einsatz erfassen, Chatbots und Telefonassistenten als KI kennzeichnen, Daten schützen und Verantwortliche festlegen.
Ein eigenes KI-Gesetz gibt es in der Schweiz heute nicht – der Bundesrat lässt aber bis Ende 2026 eine Vorlage für neue KI-Regeln ausarbeiten, die danach in die Vernehmlassung geht. Für KMU heisst das nicht, dass sie warten können: Das Datenschutzgesetz gilt schon jetzt direkt für KI, und wer Kundschaft in der EU hat, muss seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung beachten. Hier lesen Sie, was belegt ist, was noch offen ist und was Sie heute schon tun können (Stand: 24.10.2026).
Gibt es in der Schweiz ein KI-Gesetz?
Nein. Das Bundesamt für Justiz hält fest: In der Schweiz gibt es aktuell keine spezifische Gesetzgebung zur KI. Auch die Bundeskanzlei schreibt, dass bisher keine übergreifende KI-Gesetzgebung besteht.
Das bedeutet aber nicht, dass KI ein rechtsfreier Raum ist. Bestehende Gesetze gelten auch dann, wenn ein Text, ein Bild oder eine Entscheidung von einer KI stammt – allen voran das Datenschutzgesetz (DSG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dazu mehr weiter unten.
Was hat der Bundesrat entschieden und was kommt bis Ende 2026?
Am 12. Februar 2025 hat der Bundesrat entschieden, dass die Schweiz die KI-Konvention des Europarats ratifizieren und das Schweizer Recht dafür anpassen soll. Die Regulierung von KI in einzelnen Bereichen, etwa im Gesundheitswesen oder im Verkehr, wird fortgesetzt. Am 27. März 2025 hat Bundesrat Albert Rösti die Konvention in Strassburg für die Schweiz unterzeichnet.
Konkret hat der Bundesrat laut Bundesamt für Justiz zwei Aufträge erteilt:
- Gesetz: Das Justizdepartement (EJPD) soll bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für neue Regeln zur Nutzung von KI erarbeiten. Sie soll namentlich die Bereiche Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht umfassen.
- Freiwillige Massnahmen: Das Departement UVEK soll ebenfalls bis Ende 2026 weitere Massnahmen ohne Gesetz vorschlagen. Die Bundeskanzlei nennt als Beispiele Branchenlösungen und Selbstverpflichtungen.
Zur Vorbereitung hat das Bundesamt für Justiz eine Begleitgruppe mit Fachleuten eingesetzt und am 27. Oktober 2025 eine Arbeitstagung mit rund 60 Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Interessengruppen durchgeführt.
Wichtig – der aktuelle Stand: Eine Vernehmlassung ist ein Entwurf, zu dem Kantone, Parteien, Verbände und die Öffentlichkeit Stellung nehmen können. Sie ist noch kein Gesetz. Am 24.10.2026 war in der Liste der laufenden Vernehmlassungen keine Vorlage zur KI-Regulierung aufgeführt, und die Seite des Bundesamts für Justiz nennt weiterhin den Auftrag «bis Ende 2026». Wann die Vorlage eröffnet wird, was genau darin steht und wann neue Regeln in Kraft treten könnten, ist damit offen.
Was gilt heute schon (DSG, UWG, EU-KI-Verordnung bei EU-Kundschaft)?
Datenschutzgesetz (DSG)
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) betont, dass das geltende Datenschutzgesetz auf KI direkt anwendbar ist (Mitteilung vom 08.05.2025). Das Gesetz ist technologieneutral formuliert. Für KMU heisst das unter anderem:
- Transparenz: Zweck, Funktionsweise und Datenquellen von KI-Bearbeitungen sollen offengelegt werden. Menschen haben laut EDÖB ein Recht zu erfahren, ob sie mit einer Maschine sprechen oder korrespondieren. Zum Datenschutztag 2026 (28.01.2026) hat der EDÖB nochmals festgehalten: Betroffene müssen erkennen können, ob sie es mit einer KI zu tun haben.
- Automatisierte Einzelentscheidungen: Trifft eine Maschine allein eine Entscheidung mit Rechtsfolge oder erheblicher Beeinträchtigung, müssen Sie die betroffene Person informieren. Sie kann ihren Standpunkt darlegen und verlangen, dass ein Mensch die Entscheidung überprüft (Art. 21 DSG). Es gibt Ausnahmen, etwa wenn einem Vertragswunsch stattgegeben wird.
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Kann eine Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte mit sich bringen, ist vorgängig eine Folgenabschätzung nötig – das Gesetz nennt ausdrücklich die Verwendung neuer Technologien als Umstand, der zu berücksichtigen ist (Art. 22 DSG).
- Deepfakes: Werden Gesichter, Bilder oder Stimmen identifizierbarer Personen verfälscht, muss das laut EDÖB stets deutlich erkennbar sein.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Das UWG nennt KI nicht ausdrücklich. Unlauter handelt aber, wer über sich, seine Waren oder Leistungen unrichtige oder irreführende Angaben macht (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG). Ein KI-Bild, das ein Produkt oder eine Leistung besser darstellt, als sie ist, kann deshalb heikel sein – unabhängig davon, wie es entstanden ist.
EU-KI-Verordnung bei Kundschaft in der EU
Die EU-KI-Verordnung gilt nach Art. 2 auch für Anbieter und Betreiber mit Sitz ausserhalb der EU, wenn die Ausgabe des KI-Systems in der EU verwendet wird. Für ein Schweizer KMU mit Kundschaft in Deutschland oder Österreich kann das zutreffen.
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50. Für KMU sind vor allem zwei wichtig: Chatbots und andere Systeme, die direkt mit Menschen sprechen, müssen erkennbar machen, dass man mit einer KI interagiert. Und wer täuschend echte KI-Bilder, -Videos oder -Tonaufnahmen («Deepfakes») verwendet, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert sind.
Die EU hat die Verordnung im Juli 2026 mit der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 angepasst. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme wurden verschoben, auf den 2. Dezember 2027 bzw. den 2. August 2028. Art. 50 wurde nicht verschoben. Einzig für KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben deren Anbieter bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die maschinenlesbare Kennzeichnung erzeugter Inhalte (Art. 50 Abs. 2).
Was genau gekennzeichnet werden muss – und was nicht –, erklären wir in unserem Artikel KI-Kennzeichnungspflicht: Was Schweizer KMU jetzt wissen müssen und ausführlich im Leitfaden zur KI-Kennzeichnungspflicht.
Was sollten KMU jetzt tun?
Sie müssen nicht auf das neue Gesetz warten. Diese fünf Schritte stützen sich auf das, was heute schon gilt:
- KI-Einsatz erfassen: Halten Sie fest, wo in Ihrem Betrieb KI im Einsatz ist – Chatbot auf der Website, Telefonassistent, Texte, Bilder, Auswertungen, Bewerbungen. Notieren Sie, welche Daten jeweils hineinfliessen.
- Transparenz bei Chatbots und Telefonassistenten: Ihr Chatbot und Ihr KI-Telefonassistent sollten sich gleich zu Beginn als KI vorstellen – in der ersten Nachricht oder am Anfang des Anrufs.
- Datenschutz-Folgenabschätzung, wo nötig: Prüfen Sie bei Anwendungen mit vielen oder besonders schützenswerten Personendaten, ob ein hohes Risiko besteht. Dann gehört vorher eine Folgenabschätzung dazu.
- Daten nicht unbedacht in KI-Tools geben: Kundendaten, Personaldossiers oder vertrauliche Offerten gehören nicht ungeprüft in frei verfügbare KI-Dienste. Klären Sie vorher, wo die Daten bearbeitet werden und ob sie für das Training verwendet werden.
- Verantwortliche festlegen: Bestimmen Sie, wer im Betrieb neue KI-Werkzeuge freigibt, wer KI-Texte und -Bilder prüft und wer die Entwicklung der Schweizer Vorlage verfolgt.
Wie unterstützt Design Planet Sie dabei?
Mit dem kostenlosen KI-Ready Check finden wir gemeinsam heraus, wo KI in Ihrem Betrieb sinnvoll ist und worauf Sie dabei achten sollten – hier vereinbaren Sie einen Termin. Wenn Sie einen KI-Agenten einsetzen möchten, bauen wir ihn so, dass er sich von Anfang an als KI zu erkennen gibt. Und in unseren KI-Schulungen lernt Ihr Team, KI im Alltag zu nutzen, ohne sensible Daten aus der Hand zu geben.
Design Planet aus Buchs ZH begleitet KMU persönlich vor Ort in der ganzen Deutschschweiz sowie in Deutschland, Österreich und Liechtenstein – und per Videoanruf überall.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Design Planet ist keine Anwaltskanzlei – die Angaben stützen sich auf die im Text verlinkten offiziellen Quellen (Stand: 26. Oktober 2026). Für Ihren konkreten Fall ziehen Sie bitte eine Fachperson bei.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz ein KI-Gesetz?
Nein, zurzeit nicht. Der Bundesrat hat das Justizdepartement beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für neue KI-Regeln zu erarbeiten. Bis dahin gelten die bestehenden Gesetze, vor allem das Datenschutzgesetz und das UWG.
Wann kommen die neuen KI-Regeln in der Schweiz?
Das steht noch nicht fest. Die Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2026 vorliegen; am 24.10.2026 war die Vernehmlassung noch nicht eröffnet. Danach folgen die Stellungnahmen und die Beratung im Parlament.
Gilt die EU-KI-Verordnung für Schweizer KMU?
Sie kann gelten, wenn die Ausgabe eines KI-Systems in der EU verwendet wird – etwa bei Kundschaft in Deutschland oder Österreich. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten für Chatbots und Deepfakes.
Was sollte ein KMU jetzt schon tun?
Erfassen Sie, wo KI im Einsatz ist, lassen Sie Chatbots und Telefonassistenten sich als KI vorstellen, prüfen Sie bei heiklen Daten eine Datenschutz-Folgenabschätzung, geben Sie Personendaten nicht unbedacht in KI-Tools und legen Sie fest, wer verantwortlich ist.